Aktuelle BGH-Rechtsprechung
Ständig stehen beim BGH wohnungseigentumsrechtliche Fragen auf der Tagesordnung. In dieser Übersicht haben wir einige wichtige Entscheidungen, die in jüngster Zeit veröffentlicht worden sind, zusammengestellt.
Heizkörper kann Sondereigentum sein
Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss an eine Zentralheizung können dem Sondereigentum zugeordnet werden. In diesem Fall sind auch die Thermostatventile Sondereigentum (BGH, Urteil v. 8.7.2011, V ZR 176/10).
Hobbyraum ist nicht zum Wohnen da
Ein in der Teilungserklärung als „Hobbyraum" ausgewiesener Raum darf nicht zu Wohnzwecken benutzt werden. Darauf, ob die Wohnnutzung im Einzelfall stört, kommt es nicht an (BGH, Beschluss v. 16.6.2011, V ZA 1/11).
BGH ist bei Änderung der Kostenverteilung großzügig
Den Wohnungseigentümern steht ein weiter Gestaltungsspielraum zu, wenn sie den Umlageschlüssel für Betriebskosten ändern wollen (BGH, Urteil v. 1.4.2011, V ZR 162/10).
Wer Maßnahme ablehnt, muss trotzdem zahlen
Wohnungseigentümer, die einer durchgeführten Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme nicht zugestimmt haben, müssen sich selbst dann an den Kosten hierfür beteiligen, wenn der zugrundeliegende Beschluss erfolgreich angefochten worden ist (BGH, Urteil v. 13.5.2011, V ZR 202/10).
Kein generelles Verbot der Haustierhaltung
Der BGH bestätigt mit Urteil vom 20.03.2013 seine mieterfreundliche laufend Rechtsprechung zur Haustierhaltung. Demnach sind generelle Haltungsverbote für Hunde und Katzen in der Mietwohnung unzulässig. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam (Az.: VII ZR 168/12).
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